In unseren Podcasts informieren unsere Expertinnen und Experten zu Rechtsfragen, auf die Unternehmen heute und in Zukunft eine Antwort suchen. Dabei geht es sowohl um wichtige Themenkomplexe wie digitale Transformation, Compliance & Governance, Business Performance & Resilienz, ESG und Future of Law als auch um andere aktuelle rechtliche Entwicklungen und praktische Tipps zur Umsetzung.
Erfahren Sie, was Ihr Unternehmen heute schon beachten sollte, damit es morgen gut aufgestellt ist.
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Krypto-Assets sind in aller Munde, doch tatsächlich gibt es viele verschiedene Arten von Token, für die unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Auch die Einsatzmöglichkeiten sind sowohl im B2B als auch im B2C-Bereich vielfältig. Da Krypto-Assets ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sind sie in vielen Fällen sinnvoll. Dr. Ulrich Keunecke, Marc Pussar, beide Partner bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zeigen einige Use Cases auf, bei denen Krypto-Assets zum Einsatz kommen können.
Für Fragen stehen die Experten unter [email protected] und [email protected] zur Verfügung.
Die EU-Batterieverordnung betrifft viel mehr Unternehmen als man denkt. Denn mit der Verordnung hat die EU erstmals ein Regelwerk geschaffen, das den gesamten Lebenszyklus eines Produkts regelt. Dies ist ein Novum und die Batterieverordnung soll als Blaupause für künftige Gesetze dienen.
Im Podcast schildert Dr. Thomas Uhlig, Partner bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, was Unternehmen im Zusammenhang mit Batterien künftig beachten müssen.
Für Fragen steht unser Experte unter [email protected] zur Verfügung.
Mehr Ladepunkte für mehr E-Autos. Das ist das Ziel des GEIG. Bisher gab es Vorschriften nur für Neubauten, seit 2025 müssen auch bestimmte Bestandsgebäude Ladeinfrastruktur aufweisen. Wer die Kosten trägt, wer für die Wartung zuständig ist und welche mietrechtlichen Fragen sich stellen, hören Sie in dieser Podcastfolge. Dieses Mal dabei: Şervan Sagici, Rechtsanwalt bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Das Vergabeverfahren gilt als bürokratisch, zäh und langsam. Künstliche Intelligenz (KI) kann die öffentlichen Beschaffungsstellen deutlich entlasten und Prozesse beschleunigen. Gleichzeitig kann sie den Wettbewerb weiter stärken und langfristig Kosten sparen.
Im Vergabeprozess kann KI bei vielen Tätigkeiten unterstützen, von der Leistungsbeschreibung, über die Beantwortung von Bieterfragen bis hin zur Wertung von Angeboten und Vorbereitung von Verhandlungsgesprächen. Vergaberechtler Henrik-Christian Baumann, Partner bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Clemens Dicks, Partner bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zeigen verschiedene Einsatzmöglichkeiten von KI und deren Vorteile auf.
Kontaktieren Sie die beiden Experten gerne unter [email protected] und [email protected].
Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Fremdpersonal aus, vor allem im IT-Bereich. Doch beim Einsatz von Freelancern und Zeitarbeitskräften gibt es viele rechtliche Stolpersteine, die arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben können. Verstöße können außerdem zu Nachzahlungen in Millionenhöhe und zu Sanktionen, wie zum Beispiel Bußgeldern führen. Daher sind feste Zuständigkeiten und Fremdpersonal-Management-Prozesse wichtig. Daraus ergibt sich für Unternehmen außerdem die Chance der zielgerichteten betriebswirtschaftlichen Steuerung. Andreas Pruksch und Barnim von Gemmingen schildern, worauf Unternehmen achten sollten.
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Die Bilanz nach einem Jahr Hinweisgeberschutzgesetz: Mitarbeitende machen von den neuen Meldemöglichkeiten Gebrauch. Missstände sahen die Whistleblower laut einer aktuellen Erhebung vor allem in den Bereichen Personal, Korruption, Menschenrechte und Datenschutz.
Spannend war auch die Frage, wie Konzerne ihre Meldekanäle gestalten. Während Deutschland zentrale Systeme erlaubt, müssen an manchen EU-Ländern alle Tochtergesellschaften eigene Kanäle einrichten. Dr. Bernd Federmann, Partner, und Andreas Pruksch, Senior Manager bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, fassen ihre wichtigsten Erfahrungen mit dem Gesetz zusammen.
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Boni, Tantiemen und Gratifikationen sind beliebte Führungsinstrumente. Doch nicht immer erzielen sie den gewünschten Effekt. Sie können auch falsche Anreize setzen oder demotivieren. Für die variable Vergütung von Banken und anderen Finanzinstituten gelten deswegen strenge Vorgaben. Sind diese auch ein Vorbild für andere Sektoren? Isabella Ries und André Kock sprechen in dieser Folge darüber, worauf Unternehmen bei der Gestaltung der variablen Vergütung achten sollten.
Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, kontaktieren Sie Isabella Ries und André Kock gerne per E-Mail unter [email protected] und [email protected].
Es heißt, das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sei das „Trainingscamp“ für die EU-Richtlinie CSDDD. Denn mit der CSDDD kommen noch zusätzliche Sorgfaltspflichten auf die Unternehmen zu. Erste Erfahrungen mit dem LkSG zeigen: IT-Tools scheinen sich bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auszuzahlen und Behörden haken durchaus nach, wenn Unternehmen untätig bleiben. Anne-Kathrin Gillig, Partnerin, und Dr. Thomas Uhlig, Partner bei KPMG Law, sprechen in dieser Folge über die Erfahrungen mit dem LkSG und darüber, was die CSDDD für die Unternehmen bedeutet.
Kontaktieren Sie Anne-Kathrin Gillig gerne unter [email protected] und Dr. Thomas Uhlig unter [email protected].
Technologien und künstliche Intelligenz werden auch den Rechtsmarkt revolutionieren. Wie Unternehmen, insbesondere die Rechtsabteilungen, in einigen Jahren aufgestellt sein werden, hat Zukunftsforscher Prof. Dr. Heiko von der Gracht, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, untersucht. Mit verschiedenen Expert:innen von KPMG Law spricht er darüber, wie Rechtsteams sich heute schon aufstellen sollten, um morgen noch einen wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten zu können.
Alle Folgen der Podcast-Reihe „Zukunftsausblick Recht“ finden Sie hier: Zukunftsausblick Recht – KPMG-Law
Die Monate Juli und August sind nicht nur Urlaubszeit, sondern auch Hochsaison für Verschmelzungen. Denn: Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 1. Januar beginnt, kann es sich lohnen, die Handelsregisteranmeldung bis zum 31. August einzureichen. Egal, wann die Verschmelzung stattfindet – vom Vertragsentwurf bis zur Eintragung ist es ein langer Weg mit vielen To-dos und Stolperfallen. Laura Klaukin und Jasmin Kluike sprechen darüber, worauf zu achten ist.
Kontaktieren Sie die Expertinnen gerne unter [email protected] und [email protected].
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